| Dr. med. Wolfgang Hoppenthaller Dr. med. Siegfried Gehrmann Anita Zitzmann |
Facharzt für Allgemeinmedizin Facharzt für Allgemeinmedizin Fachärztin für Allgemeinmedizin |
| 93354 SIEGENBURG, Ritter-von-Heigl-Straße 8 Telefon 09444 - 97 97 0 Telefax 09444 - 97 97 23 |
| An den Vorstand des BHÄV Orleanstr. 6 81669 München |
Nachrichtlich: BKK-Landesverband Züricherstr. 25 81476 München |
Sehr geehrte Mitglieder des Vorstandes,
der heute veröffentlichte Hausarztvertrag mit den BKKen unterscheidet sich nur in zwei Punkten von dem Vertragsentwurf, dessen finanzielle Auswirkung von der KVB im Herbst 2011 berechnet wurde. Die Ergebnisse dieser damaligen Berechnung waren katastrophal. Sie ergaben ein Honorarminus gegenüber dem sowie so schon miserablen KV-Honorar von 7,5% bezogen auf die Gesamtheit aller BKKen, sowie ein Minus von 11% bezogen auf die BKK-BMW und sogar ein Minus von 16% bezogen auf die BKK-AUDI.
Der jetzt veröffentlichte Vertrag unterscheidet sich von der damaligen Berechnungsgrundlage dadurch, dass die Grundpauschale für den mittleren Altersbereich (5-59 Jahre) um € 2,0 angehoben und im Gegenzug die Grundpauschale bei den über 60jährigen um € 3,0 abgesenkt wurde. Mit dieser Änderung wird das durch die Berechnungen der KVB festgestellte Honorardefizit sicher nicht ausgeglichen. Man kann deshalb die Feststellung des BHÄV-Vorstandes in seiner Presseerklärung vom 27.01.2012, die Hausärzte würden auf verlässlicher Basis eine höhere Vergütung erhalten, nur noch als Hohn empfinden.
Mit diesem Vertrag gibt der BHÄV-Vorstand den Kassen und auch der Politik zudem die Möglichkeit, den Versicherten vorzugaukeln, mit diesem Vertrag würde sich die Situation der Hausärzte Bayerns bessern und die hausärztliche Versorgung würde stabilisiert werden. Gleichzeitig signalisiert dieser Vertrag den Politikern und den Kassen, dass wir mit solch miserablen Honoraren auf Dauer die Existenzen unserer Praxen sichern können.
Völlig unverständlich ist es für uns auch, dass man angesichts des laufenden Schiedsverfahrens mit der AOK einen solchen Vertrag auf freiwilliger Basis unterzeichnet, ohne dessen präformierende Wirkung auf dieses Schiedsverfahren zu bedenken.
Mit dem Hinweis, dass Patienten erst ab dem 15. Lebensjahr eingeschrieben werden sollen, setzt der BHÄV-Vorstand ein weiteres katastrophales Signal. Dies ist seitens der Kassen als Zeichen zu werten, dass wir Hausärzte bereit sind, künftig auf die Behandlung von Kindern zu verzichten. Dies widerspricht eindeutig der früheren Politik des BHÄV, in der immer wieder herausgestellt wurde, dass wir Hausärzte Familienärzte sind. Außerdem widerspricht dieser Ausschluss auch den tatsächlichen Verhältnissen auf dem Land.
Wir bleiben deshalb bei unserer Meinung:
Dieser Vertrag dient keineswegs dem Erhalt der hausärztlichen Versorgung, sondern nur der Existenzsicherung der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft.
Wir werden deshalb diesem Vertrag nicht beitreten.
Aufgrund der erlebten Aktivitäten der TKK als Antwort auf unsere Kündigung des TK-Vertrages weisen wir schon jetzt vorsorglich darauf hin, dass wir alle Vertragspartner in Haftung nehmen werden, wenn unserer Praxis durch negative Äußerungen seitens der Kassen aufgrund unserer Vertragskündigung Nachteile entstehen sollten. Die Vertragsteilnahme ist auch für die Hausärzte freiwillig und wir werden unsere Patienten auch ohne diesen Vertrag mit gleicher Qualität wie schon seit mehr als 30 Jahren versorgen.
Freundliche Grüße
Dr. W. Hoppenthaller Dr. G. Gehrmann Fr. A. Zitzmann